Aktuelles zum Datenschutz: Meldestelle und Hinweisgeber-System für Unternehmen ab 50 Mitarbeitern

Die Bundesregierung hat den Regierungsentwurf zum Hinweisgeberschutzgesetz im Bundeskabinett verabschiedet. Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten sind nun verpflichtet, eine interne Meldestelle für anonyme Hinweise einzurichten. Hierfür wird Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten eine Übergangszeit bis zum 17. Dezember 2023 eingeräumt (s. Pressemitteilung des BMJ vom 27.07.2022).  Mit der Aufgabe der internen Meldestelle kann […]