Die Bundesregierung hat den Regierungsentwurf zum Hinweisgeberschutzgesetz im Bundeskabinett verabschiedet.

Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten sind nun verpflichtet, eine interne Meldestelle für anonyme Hinweise einzurichten.

Hierfür wird Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten eine Übergangszeit bis zum 17. Dezember 2023 eingeräumt (s. Pressemitteilung des BMJ vom 27.07.2022). 

Mit der Aufgabe der internen Meldestelle kann neben einer beim Unternehmen beschäftigten Person ebenfalls ein Dritter betraut werden.

Als Datenschutzbeauftragte gemäß der DSGVO verfügen wir über die Voraussetzungen, um die interne Meldestelle im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes für unsere Mandanten zu übernehmen. Besonders kleine und mittlere Unternehmen profitieren von unserem Angebot, um möglichst zeit- und kostensparend die neuen gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

Im Rahmen unserer Datenschutzberatung bieten wir für unsere Mandanten die Einrichtung eines eigenen Meldekanals über unsere Datenschutz-Management-Software an. Das Hinweisgeber-System Ihres Unternehmens ist somit in unsere Online-Plattform für Datenschutz-Management integriert.

Für mehr Informationen nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.